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Stromanbieter

Recht auf Strom

Ein Recht auf Strom hat grundsätzlich jeder, der diesen auch bezahlt.

Doch auch diejenigen, die ihren Strom regelmäßig bezahlen, könnten im Falle beispielsweise einer Insolvenz des Anbieters plötzlich ohne Strom da stehen. Dies wird aber nicht geschehen. Es ist so, dass es in Deutschland ein Gesetz gibt, wonach jeder Haushalt, der Strom bezahlt, diesen auch bekommen muss, auch im Falle einer Pleite des Anbieters.

Demnach ist es so, dass beispielsweise im Falle einer Insolvenz des Versorgers sofort ein anderer Versorger einspringt und die Stromlieferung übernimmt. In der Regel handelt es sich um den Versorger, der in der jeweiligen Region am häufigsten vertreten ist. Oft sind dies die Stadtwerke.

Oftmals würden die durch einen Insolvenz des Stromversorgers betroffenen Abnehmer nicht einmal etwas davon bemerken, da der Wechsel wirklich nahtlos über die Bühne geht.
Es ist also nicht so, dass der eine Konzern den Strom abstellt und der andere erst zwei Stunden später neuen Strom liefert. Jedoch werden die Kunden über einen solchen Wechsel sofort benachrichtigt, da es ja durchaus so sein kann, dass der neue Versorger höhere Preise ansetzt.

Dies muss man sich selbstverständlich nicht gefallen lassen. Man hat innerhalb einer Zeit von 3 Monaten die Möglichkeit, seinen Stromanbieter erneut die wechseln, sodass man sich auf gute Leistungen und günstige Preise wieder verlassen kann. Dennoch kann es durchaus auch der Fall sein, dass der Notfall-Stromversorger günstigere Preise bietet.

Schließlich kommt es darauf an, bei welchen Anbieter man bislang war. Handelt es sich hierbei um einen teuren Anbieter, so bekommt man also durchaus die Chance, Geld einzusparen. Möchte man also den aktuellen Stromanbieter behalten, so muss man nichts unternehmen. Wer innerhalb von drei Monaten nicht kündigt, wird automatisch weiterhin als Kunde aufgenommen und versorgt.